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Bewerbung & Zulassung

Grundsätzliche Informationen zur Masterbewerbung und Zulassung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der PhilFak (für fachwissenschaftliche Studiengänge) bzw. des ZfL (für Lehramtsstudiengänge).

 

Aktuelle Information zu den Masterzulassungsordnungen

Für alle Masterstudiengänge müssen zum Bewerbungstermin 15. Juli bzw. 15. Januar 144 LP aus abgeschlossenen Modulen über ein hochzuladendes Transcript of Records nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Verbuchung der aktiven Teilnahmen in der Philosophischen Fakultät zentral erfolgt, und zwar erst Mitte August bzw. Mitte März. Eine Vor-Verbuchung ist nicht möglich. Das bedeutet, dass die 144 LP bereits am Ende des vorhergehenden Semesters erbracht sein müssen. Im Einzelnen berücksichtigen Sie bitte die jeweiligen zusätzlichen Regelungen für die unterschiedlichen Studienordnungen:

 

MEd Deutsch (Lehramt GymGes und BK)

Die Masterzulassungsordnung ist gerade geändert worden, ab sofort treten für Bewerbungen zum SoSe 2020 und folgende diese Änderungen in Kraft:

  1. Eine Masterbewerbung ist nur möglich, wenn vorher die BA-Arbeit angemeldet wurde: Für eine Masterbewerbung zum SoSe muss die BA-Arbeit bis spätestens 15.12, für eine Masterbewerbung zum WiSe bis spätestens 15.06. – also jeweils einen Monat vor dem Bewerbungstermin – angemeldet sein. Wer die BA-Arbeit später anmeldet, kann in diesem Semester nicht zum Masterstudium zugelassen werden!
  2. 144 LP aus abgeschlossenen Modulen müssen bis zum Bewerbungstermin nachgewiesen werden. Falls diese nicht vorliegen, rechnet das ZfL aus Modulen, in denen die Prüfungsleistung vorliegt, aktive Teilnahmen aber noch fehlen, anteilig die Punkte für die Prüfungsleistung und die bereits erbrachten aktiven Teilnahmen an (das ist aber für das Prüfungsamt mit einem sehr hohen händischen Aufwand verbunden!!).

Infos des ZfL zu diesem Thema finden Sie unter Bewerbung Master Lehramt.

 

MA Deutsche Sprache und Literatur

In nicht zulassungsbeschränkten Fächern* der Philosophischen Fakultät können Leistungen aus dem laufenden Semester, sofern sie bis zum Bewerbungstermin erbracht, aber vielleicht noch nicht verbucht sind, bis zum 25.8. (bei einer Masterbewerbung zum WiSe) oder zum 10.3. (bei einer Masterbewerbung zum SoSe) nachgereicht werden. Dieser Termin liegt nach dem Termin zur zentralen Verbuchung der aktiven Teilnahmen.

(*DSuL hat nur eine „Grenznote“, aber keine zusätzliche Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet, dass BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen (also einschlägiges BA-Studium und eine Grenznote bis 2,5) erfüllen, auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten.)

 

MA Theorien und Praktiken professionellen Schreibens

Dieser Masterstudiengang hat sowohl eine Grenznote als auch eine Zulassungsbeschränkung! Das bedeutet, hier steht nur eine begrenzte Menge von Studienplätzen zur Verfügung, unter den BewerberInnen wird ausgewählt. Deshalb müssen hier die 144 LP aus abgeschlossenen Modulen bis zum Bewerbungstermin nachgewiesen werden, außerdem muss natürlich die Schreibprobe und die zugehörige Eigenständigkeitserklärung bis zum 15.1/15.7. im Bewerbungsportal hochgeladen sein.