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Promotion

Die Promotion wird durch die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt. Die mündliche Prüfung erfolgt im Anschluss an die Abgabe der Dissertationsschrift und kann in Form der Disputation oder des Rigorosums abgelegt werden. Wird als Form der mündlichen Prüfung die Disputation gewählt, so findet die mündliche Prüfung nur in einem Fach statt, die Nebenfächer entfallen.

Für die Disputation muss der Kandidat drei Thesen vorbereiten, von denen eine inhaltlich der Dissertationsschrift entnommen ist. Diese drei Thesen muss der Kandidat in einer anderthalbstündigen Prüfung vor einer aus sechs ProfessorInnen bestehenden Prüfungskommission verteidigen.

Im Fall des Rigorosums sind drei Fächer (Hauptfach, 1. und 2. Nebenfach) oder zwei Hauptfächer erforderlich. Das Rigorosum besteht aus zwei oder drei mündlichen Prüfungen vor einem (oder zwei) Prüfern und einem Beisitzer. Für das Promotionsstudium sind in der Regel keine weiteren Scheine erforderlich. Die Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät.

Die Teilnahme an Oberseminaren wird empfohlen.

 Die Bewerbung zur Promotion verläuft über die a.r.t.e.s. Graduate School for the Humanities Cologne.

Für die Zulassung benötigen Sie auch eine Bescheinigung über die Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen.

Wenn Sie einen Abschluss an der Universität zu Köln erworben haben, legen Sie bitte Ihr Abschlusszeugnis und die Bescheinigung bei Frau Marlen Arnolds vor.

Wenn Sie Ihren Abschluss NICHT in Köln gemacht haben, muss zunächst Ihr Doktorvater/ Ihre Doktormutter Zulassungsauflagen formulieren. Diese und Ihr Abschlusszeugnis legen Sie dann bitte Frau Arnolds in der Sprechstunde vor.